Alle, die in Schönheit gehn,
werden in Schönheit auferstehn.

Rainer Maria Rilke

Wohin können wir denn sterben,
wenn nicht in immer höheres Leben hinein?

Christian Morgenstern

Mit den Flügeln der Zeit
fliegt die Traurigkeit davon.

Jean de La Fontaine

Man lebt zweimal:
das erste Mal in der Wirklichkeit,
das zweite Mal in der Erinnerung.

Honoré de Balzac

Alles, was schön ist, bleibt auch schön, auch wenn es welkt.
Und unsere Liebe bleibt Liebe, auch wenn wir sterben.

Maxim Gorki

Nicht das Zeitliche, sondern das Ewige
bestimmt die Würde des Menschen.

Jean Paul

Beileid

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Trauerliteratur

Kindertrauer

Erben & Vererben

Sorgerechtsverfügung

Hospizarbeit

Patientenverfügung

Organspende

Erben & Vererben

Rechtlich ist die Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt. Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Das Testament

Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sog. Vermächtnisses enthalten kann, notwendig.

Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten.

Bitte beachten Sie: Als Bestattungsunternehmen dürfen wir Sie zu diesen Themen nicht beraten. Gerne empfehlen wir Ihnen Adressen von Rechtsanwälten und Notaren für die persönliche professionelle Betreuung.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen, auch zum Download:

www.bmjv.de

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